Bitte wenden Sie sich jederzeit vertrauensvoll telefonisch oder persönlich an uns. Wir beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie gerne!
FÖRDERPASS der Stadt Heidenheim
Förderpassinhaber/innen erhalten auf unsere Kursgebühren 25% Ermäßigung. Förderpassberechtigt sind Familien und Einzelpersonen, deren Einkommen die Einkommensgrenzen des Wohngeldgesetzes unterschreiten und deren Hauptwohnsitz Heidenheim ist.
Antragstellung: Wohngeldabteilung der Stadtverwaltung
Heidenheim, Zimmer-Nr. 406-409
Leistungen nach dem Gesetz zur Bildung und Teilhabe
Leistungsempfänger nach SGB II sowie Wohngeldberechtigte können beim JOB-Center einen Antrag auf Leistungen in Höhe von max. 10,00 € monatlich stellen, wenn ein Kind oder Jugendlicher ein Angebot zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z.B. Bewegungskurs, Musikkurs, Kreativkurs u.a. besucht. Wird der Antrag genehmigt, verringert sich die zu zahlende Kursgebühr entsprechend dem Erstattungsbetrag.
Landesprogramm STÄRKE
Die Familienbildungsstätte Heidenheim bietet Kurse im Rahmen des Landesprogrammes STÄRKE an. Diese Kurse richten sich an bestimmte Zielgruppen und können in der Regel kostenfrei angeboten werden.
Achten sie bitte auf das STÄRKE – Symbol bei den jeweiligen Kursen
Heidenheimer Weihnachtsaktion „Schneeflocke“
Wenn es in Familien mal finanziell eng hergeht, können wir Dank einer Spende aus der Heidenheimer Weihnachtsaktion „Schneeflocke“ Familien und Kindern einzelne Kurse gebührenfrei anbieten.